Landwirtschaftliche Inventarversicherung

Wir führen für Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich für Ihre landwirtschaftliche Inventarversicherung durch. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus und Sie erhalten in Kürze unser unverbindliches Angebot.

Zum Vergleich »Ihr landwirtschaftliches Inventarwerte stellen meist einen hohen Wert dar. Dabei spiel es bei uns keine Rolle, ob es sich um Tiere, landwirtschaftliche Einrichtungsgegenstände, Bürobedarf, Nahrungsmittel, Ernte oder sonstige landwirtschaftlichen Wirtschaftsgüter handelt. Einen hohen Schaden können Sie kalkulatorisch kaum alleine überbrücken und er würde Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Hier greift unsere Inventarversicherung für die Landwirtschaft. So kann zum Beispiel bei einem Sturm das Dach Ihrer Scheune abgedeckt werden und der hereinbrechende Regen zerstört Futtermittel oder sonstige Ernteerzeugnisse.

Was beinhaltet eine landwirtschaftliche Inventarversicherung?

Wir bieten Ihnen eine pauschale landwirtschaftliche Inventarversicherung mit Unterversicherungsverzicht in der nachfolgende landwirtschaftlichen Einrichtungsgegenstände versichert sind:

  • landwirtschaftliche Betriebseinrichtung einschließlich Zugmaschinen mit allem Zubehör zum Neuwert (ausgenommen Personen- und Lastkraftfahrzeuge, Mähdrescher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sachen des Wein- und Sonderkulturanbaus, Forstarbeitsmaschinen, Windenergie-, Biogas- und Solar-/Fotovoltaikanlagen) im Schadenfall gilt bei einer Entwertung von mehr als 60 % der Zeitwert
  • der gesamte Tierbestand; für Tiere aller Gattungen außer Rind, Schwein und Pferd beträgt die Entschädigungsgrenze insgesamt 10.000 EUR auf erstes Risiko; für Pferde beträgt die Entschädigungsgrenze je Pferd 10.000 EUR auf erstes Risiko, insgesamt höchstens 250.000 EUR
  • die gesamte Ernte (ausgenommen Wein und Sonderkulturen); Hackfrüchte/Obst (soweit keine Sonderkulturen) in Gebäuden
  • sonstige Wirtschaftsvorräte (ausgenommen Sachen des Wein- und Sonderkulturanbaus).

Mitversichert gelte:

  • Selbstvermarktung über Hofladen, Marktstand, Hecken-, Strauß-, Besen- oder Kranzwirtschaft mit einer Entschädigungsgrenze für Betriebseinrichtung und Vorräte aus Selbstvermarktung von 50.000 EUR auf erstes Risiko
  • Vermietungen als “Ferien auf dem Bauernhof” bis höchstens 15 Betten (keine Übernachtungen in Heu oder Stroh, sogenanntes “Heuhotel”)
  • Fremdes Eigentum mit einer Entschädigungsgrenze von 100.000 EUR auf erstes Risiko, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen der landwirtschaftlichen Betriebseinrichtung  gehört

Mit unseren Sonderkonzepten helfen wir Ihnen, wenn Sie durch unvorhersehbare Schäden in Not geraten.

Wir bieten Ihnen eine günstige landwirtschaftliche Inventarversicherung, die folgende Kernrisiken versichert:

  • Feuer, Brand und Blitzschlag
  • Einbruch / Diebstahl und daraus resultierende Vandalismusschäden
  • Sturm inklusive Hagel für Landwirtschaftsgebäude
  • Leitungswasser für Gebäude der Landwirtschaft
  • Glasbruch an Inhaltsverglasungen
  • innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung für Landwirtschaft Gebäude
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall für Agrargebäude

und soweit besonders vereinbart

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) für landwirtschaftliches Inventar
  • unbenannte Gefahren für Inhalt
  • Betriebsunterbrechungsschutz für die oben genannten Gefahren

Wir führen für Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich für Ihre landwirtschaftliche Inventarversicherung durch. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus und Sie erhalten in Kürze unser unverbindliches Angebot.

Hier können Sie Ihre landwirtschaftliche Inventarversicherung vergleichen.

landwirtschaftliche Inventarversicherung

Kommentare sind geschlossen.