Gewerbehaftpflichtversicherung

Unser online Rechner hilft Ihnen dabei, einen unabhängigen Vergleich zur Gewerbehaftpflichtversicherung berechnen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/82953 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail.

Online-Rechner zur Gewerbehaftpflichtversicherung

Wir haben diese Seite übrigens als Service für unsere bisherigen und neuen Kunden eingerichtet.

Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Gewerbehaftpflichtversicherung online zu vergleichen und online abzuschließen. Die Gewerbehaftpflichtversicherung ist wichtig, weil im BGB ist festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf die Gewerbehaftpflichtversicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles

Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens und zeigen Sie uns jeden Schadenfall, dass einen Haftpflichtschaden zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie hauptsächlich verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle gerichtliche oder behördliche Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung) sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles.

Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung beginnt zum im Versicherungsschein / in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss.

Hier geht es zum Online Gewerbehaftpflicht Versicherungsvergleich.

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