Traktorversicherungsvergleich

Wir geben wir Ihnen hier die Möglichkeit zum Traktorversicherungsvergleich. Aber nicht nur das, sie können auch die Traktorversicherung direkt online abschließen.

Traktorversicherungsvergleich direkt online nutzen und sparen

TraktorversicherungsvergleichBei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können. Sie können dann bei Bedarf Ihre Traktor-Versicherung jedes Jahr wechseln, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Traktorversicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Leider gibt es nicht die Traktor Versicherung schlechthin für jeden Fahrzeughalter. Zu unterschiedlich sind die Einsatzgebiete und Versicherungsgrundlagen. Über unseren kostenlosen und unabhängigen Traktorversicherungsvergleich geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versicherungen online zu überprüfen und zu vergleichen. Dabei brauchen Sie nur die Fragen des Rechners zu beantworten. Sollten Sie einmal nicht weiter wissen, hilft Ihnen der Rechner! Da überall Hilfebuttons vorhanden sind, um Ihnen Ihre Fragen beantworten zu können.

Der Traktorversicherungsvergleich und die vorvertragliche Anzeigepflicht

Einschränkung des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsnehmer hat alle für die Übernahme des Versicherungsschutzes bedeutsamen Umstände anzuzeigen. Sowie die im Versicherungsantrag gestellten Fragen schriftlich wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Wenn nach Unterzeichnung des Antrages und vor Zugang des Versicherungsscheines Umstände eintreten, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, oder sich die bei der Antragstellung angegebenen Umstände ändern, so ist dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Bei unrichtigen Angaben zu den Gefahrenumständen im Traktorversicherungsvergleich oder arglistigem Verschweigen sonstiger Gefahrenumstände kann der Versicherer nach den Bestimmungen der §§ 16 – 22 VVG vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten oder den Versicherungsschutz versagen.

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn man den Traktor zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet. Zweitens, wenn ein unberechtigter Fahrer den Traktor gebraucht. Drittens, wenn der Fahrer des Traktors bei Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die Versicherung von der Leistungspflicht befreit, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, verwendet wird; wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer

Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung gemäß Buchstabe den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht; wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat. Bei Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrenerhöhung vor Eintritt des Versicherungsfalles (§§ 23 – 29 a VVG) ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Gegenüber dem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat, ist der Versicherer in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung darüber hinaus vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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