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Trecker-Versicherungsvergleiche und die Teilkaskoversicherung
Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Trecker gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Senkschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter der Trecker nicht zum Gebrauch, im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Bei vereinbarter Vollkasko Premium Versicherung ist Unterschlagung auch dann versichert, wenn dem Täter den Trecker im eigenen Interesse, zur nicht gewerbsmäßigen Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, den Trecker zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt speziell, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Treckers beauftragt wird (z.B. Reparateur). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Versicherungsvergleiche und der darin enthaltene Schutz
Bei einem Trecker mit vereinbartem Basisschutz ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug versichert. Als Sturm gilt übrigens eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen sind Schäden, die man dadurch verursacht, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Bei Pkw mit vereinbartem Komfortschutz und allen anderen Fahrzeugarten ist zusätzlich die unmittelbare Einwirkung von Murgang auf das Fahrzeug versichert. Murgang ist ein Strom aus Schlamm und Gesteinen im Gebirge. Eingeschlossen sind Schäden, die durch Naturgewalten, Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug werfen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein), bei einigen Versicherern auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind beispielsweise nicht versichert.
Versichert sind übrigens aber Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Versichert sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten von Treckern
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