Treckerversicherungsvergleich

Treckerversicherungsvergleich und die Teilkaskoversicherung

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Führen Sie Ihren Treckerversicherungsvergleich online bei uns durch. Sie werden bei den Online Trecker-Versicherungsvergleichen durch ständige Hilfe selbsterklärend, durch den Versicherungsvergleichsrechner geführt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/82953 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail.

Die Teilkaskoversicherung im Treckerversicherungsvergleich

Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Trecker gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).

Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt dazu ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine dazu auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Unterschlagung ist nur versichert, wenn man dem Täter der Trecker nicht zum Gebrauch, im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlässt. Bei vereinbarter Vollkasko Premium Versicherung ist Unterschlagung auch dann versichert, wenn man dem Täter den Trecker im eigenen Interesse, zur nicht gewerbsmäßigen Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlässt. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, den Trecker zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt vorwiegend, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Treckers beauftragt wird (z.B. Reparateur). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Das ist auch in der Regel mitversichert

Bei einem Trecker mit vereinbartem Basisschutz ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug versichert. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Bei Pkw mit vereinbartem Komfortschutz und allen anderen Fahrzeugarten ist zusätzlich die unmittelbare Einwirkung von Murgang auf das Fahrzeug versichert. Murgang ist ein Strom aus Schlamm und Gesteinen im Gebirge. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalt Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein), bei einigen Versicherern auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.

Versichert sind Bruchschäden, beispielsweise an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.

Versichert sind dazu auch Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.

Versichert sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten von Treckern

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