Treckerversicherungsvergleiche

Günstige, preiswerte und billige Treckerversicherungen durch Treckerversicherungsvergleiche

Wir geben wir Ihnen übrigens die Möglichkeit, Ihre Treckerversicherung online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch Online Treckerversicherungsvergleiche.

Zum Vergleich » Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/82953 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Führen Sie Ihre Treckerversicherungsvergleiche online bei uns durch. Der Online Trecker-Versicherungsvergleich führt Sie durch ständige Hilfe selbsterklärend, durch den Versicherungsvergleichsrechner.

Führen Sie Ihre Treckerversicherungsvergleiche online bei uns durch. Sie werden bei den Online Trecker-Versicherungsvergleichen durch ständige Hilfe selbsterklärend, durch den Versicherungsvergleichsrechner geführt.

Die Teilkaskoversicherung

Was ist versichert?

Versichert ist Ihr Trecker gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).

Welche Ereignisse sind beispielsweise in der Teilkaskoversicherung versichert?

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Versichert sind dann Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Senkschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Unterschlagung ist nur versichert, wenn Sie dem Täter den Trecker nicht zum Gebrauch, im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen. Bei vereinbarter Vollkasko Premium Versicherung ist Unterschlagung auch dann versichert, wenn dem Täter den Trecker im eigenen Interesse, zur nicht gewerbsmäßigen Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, den Trecker zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt primär, wenn Sie den Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Treckers beauftragen (z.B. Reparateur). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Treckerversicherungsvergleiche und der darin enthaltene Schutz

Bei einem Trecker mit vereinbartem Basisschutz ist zum Beispiel die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug versichert. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Bei Pkw mit vereinbartem Komfortschutz und allen anderen Fahrzeugarten ist zusätzlich die unmittelbare Einwirkung von Murgang auf das Fahrzeug versichert. Murgang ist ein Strom aus Schlamm und Gesteinen im Gebirge. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalt Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein), bei einigen Versicherern auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.

Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.

Versichert sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten von Treckern

Viele Versicherungsgesellschaften kämpfen um die Gunst der Kunden, nur wir als Versicherungsmakler geben Ihnen die Möglichkeit einen günstigen Versicherer zu finden und dabei noch einen versierten Fachmann an Ihrer Seite zu wissen, der Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften vertritt.

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