Traktor-Versicherung

Wir geben wir Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Traktor-Versicherung online zu vergleichen, sondern auch einen interaktiven Traktorversicherung Vergleich mit Online-Abschluss.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/82953 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail.

Traktor Versicherung direkt online vergleichen

Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können. Bei Bedarf können Sie Ihre Traktor-Versicherung jedes Jahr wechseln, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Traktor-Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Leider gibt es nicht die günstigste Traktor-Versicherung schlechthin für jeden Fahrzeughalter. Zu unterschiedlich sind beispielsweise die Einsatzgebiete und Versicherungsgrundlagen.

Traktor-VersicherungWir haben für Sie eine Lösung parat, die Ihnen hilft viel Zeit und Geld zu sparen. Unsere Traktorversicherung Vergleich hilft Ihnen unkompliziert und unverbindlich eine billige Traktor-Versicherung zu finden. Sollten Sie den Wunsch haben, Ihren Traktor auch finanziell bei einem Vollkaskoschaden abzusichern, können Sie aus unserem Vergleich auch erkennen, dass eine preiswerte Traktor-Versicherung manchmal viel besser für Sie ist und der Beitragsunterschied gar nicht so groß ist.

Sie müssen lediglich die versicherungsrelevanten Fragen beantworten. Das ist in wenigen Minuten erledigt und unser Rechner sucht für Sie eine günstige Traktor-Versicherung heraus. Sie werden erstaunt sein, wie groß die Prämienunterschiede sind.

Rechtsverhältnisse Traktor-Versicherung beteiligter Personen

Die für den Versicherungsnehmer getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für mitversicherte und sonstige Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht, wenn nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Dieser ist dann neben dem Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten aus der Traktor-Versicherung verantwortlich.
In der Schutzbriefversicherung und für die Schutzbriefleistungen bei vereinbarter Kaskoversicherung gilt dies dann auch für den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebenspartner.
In der Kraftfahrtunfallversicherung darf die Auszahlung der auf einen Versicherten entfallenden Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer nur mit Zustimmung des Versicherten erfolgen.

Ist die Traktor-Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei? So gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten und sonstigen Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen. Beruht die Leistungsfreiheit auf der Verletzung einer Obliegenheit, so kann die Traktor Versicherer wegen einer dem Dritten gewährten Leistung Rückgriff nur gegen diejenigen mitversicherten Personen nehmen, in deren Person die der Leistungsfreiheit zugrundeliegenden Umstände vorliegen.

Man kann die Versicherungsansprüche aus der Traktor-Versicherung vor Ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Genehmigung des Versicherers weder abgetreten noch verpfänden.

Hier geht es zum Traktor-Versicherungsvergleich.

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